Den 30. November sollte sich jeder Verbraucher rot im Kalender eintragen, denn dann ist der Stichtag um die KFZ-Versicherung zu kündigen. Möchte man seine Versicherung wechseln, gilt der letzte Tag im November als letztmöglicher Termin, bevor man erst im November des kommenden Jahres wieder die Chance dazu hat. Ausnahmen gelten natürlich bei Sonderregelungen, wenn zum Beispiel ein neues Auto gekauft wird oder nach einem Schadensfall oder wenn eine andere terminliche Regelung zutrifft. Liegt eine solche Sonderregelung nicht vor, ist der 30. November als Stichtag allgemeingültig, da das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet und eine Kündigungsfrist von einem Monat die Regel ist.
Die Kündigung auf dem Schriftweg
Meistens muss die Kündigung der KFZ-Versicherung auf dem schriftlichen Weg erfolgen. Auch hierbei gibt es einiges zu beachten: Bei einer Kündigung per Brief ist es wichtig, dass der Brief am Stichtag bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft vorliegt. Er muss also noch vor dem 30. November auf dem Postweg gebracht, um pünktlich bereitgestellt zu werden. Dies sollte mit einem Einschreiben geschehen, um im Zweifelsfall einen Nachweis über die Versendung vorlegen zu können.
Schneller per Fax kündigen
Praktischer und vor allem schneller ist da die Kündigung der KFZ-Versicherung mit dem Fax. Denn das Kündigungsfax kann noch am Stichtag an die Versicherung übermittelt werden, sofern der Stichtag an einem Arbeitstag liegt. Als Nachweis der Übersendung dient hier der Sendebericht. Das Fax besitzt in den meisten Fällen eine Rechtsgültigkeit, sofern die Kündigung nur auf dem textlichen Wege zu erfolgen hat. Wird im Versicherungsvertrag unter den allgemeinen Vertragsbedingungen zur einer Kündigung mit gültiger Unterschrift gebeten, bedarf es der Übermittlung via Post. Hilfreich ist es, dieses im Vorfeld zu klären, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Die meisten KFZ-Versicherungen nehmen jedoch eine Kündigung per Fax ohne große Umstände an. Da zum Versenden eines Faxes heutzutage kein eigenes Faxgerät mehr benötigt wird, sondern dies bequem mit einer entsprechenden Software vom Computer aus erledigt werden kann, steht einer fristgerechten Kündigung nicht mehr viel im Weg.