Wie reklamiert man per Fax?

13. April 2018

Frau mit Reklamation-SchlidEs gibt im Alltag unzählige Situationen in denen man mit etwas unzufrieden ist. Besonders bei Dienstleistungen und Anschaffungen gibt es viele Beanstandungen. Mal war es ein Fehlkauf oder der Artikel gefällt plötzlich nicht mehr, manchmal wird nach dem Kauf jedoch festgestellt, dass das Erworbene defekt ist. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, die Ware zu reklamieren. Dies funktioniert in den meisten Fällen sehr einfach über den Kundenservice des jeweiligen Verkäufers.

Sorgsame Vorgehensweise bei Reklamationen

Bei Dienstleistungen sieht es da schon viel schwerer aus. Hier ist es nicht immer so leicht, Mängel oder Unzulänglichkeiten zu beanstanden. Deshalb ist im Falle einer Reklamation eine sorgfältige Vorgehensweise besonders wichtig. Zuerst einmal muss der Dienstleister von den Mängeln in Kenntnis gesetzt werden. Während hier oft eine E-Mail geschrieben wird, sollte der Verbraucher aber eventuelle gerichtliche Streitigkeiten mit einberechnen. Er muss also im Streitfall beweisen können, die Beanstandungen auch wirklich reklamiert zu haben. Dies geschieht auch heute noch am besten mit einem versendeten Fax. Denn das Fax gilt durch seinen Sendebericht in den meisten Fällen vor Gericht als zulässiges Beweismittel. In dem qualifizierten Sendebericht wird der erfolgreiche Verbindungsaufbau zum Faxgerät des Empfängers festgehalten. Die Bemühungen des Kunden, den Dienstleister per Fax zu erreichen sind somit dokumentiert. Ein nichtempfangenes Fax liegt nicht im Ermessen des Kunden.

Bei Reklamation immer die Mängel auflisten

Das Fax mit der Reklamation sollte eine genaue Auflistung der Mängel enthalten. Als Beweis für eventuelle Streitigkeiten sollten die Beanstandungen auch in jedem Fall per Foto festgehalten werden. Wenn es sich um Reisemängel handelt, zum Beispiel Schimmel im Hotelzimmer, sollte zusätzlich zur Fotodokumentation auch ein Zeuge angegeben werden, der die Mängel bestätigen kann. Während die Fotos in den meisten Fällen per E-Mail nachgereicht werden können, ist es in erster Linie wichtig, den Dienstleister unverzüglich von den Mängeln in Kenntnis zu setzen. Mit einem Fax kann man schnell und unkompliziert beweisen, dies auch fristgerecht getan zu haben.