Wissenswertes über den Widerspruch per Fax

19. April 2018

Widerspruch einreichenViele amtliche Bekanntgaben oder Aufforderungen werden schriftlich mit einem Bescheid zugestellt. Bekommt man einen Bescheid über einen amtlichen Beschluss zugesendet, kann man gegen diesen innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Beim Widerspruch gibt es einiges zu beachten. So muss der Widerspruch ausnahmslos in der vorgegebenen Frist bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Diese Frist lässt sich dem Bescheid unter „Rechtsbehelfsbelehrung“ entnehmen. Meistens handelt es sich dabei um einen Zeitrahmen von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids.

Ebenso ist der Inhalt des Widerspruchs von großer Wichtigkeit, ihm muss klar und deutlich zu entnehmen sein, warum gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt wird. Vorgefertigte Musterformulare können dabei sehr hilfreich sein. Den korrekten Zustellungsweg kann man ebenfalls in der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. Möglich ist in den meisten Fällen ein Widerspruch in Schriftform, herkömmliche E-Mails werden in der Regel nicht anerkannt.

Der Versand per Fax ist oft ausreichend

Vor allem ist es üblich, den Widerspruch auf dem Postweg per Einschreiben zu versenden. In vielen Fällen reicht jedoch auch der Versand eines Fax vollkommen aus. Hierbei kommt es darauf an, dass das Fax dem Absender einwandfrei zugeordnet werden kann, um vor Missbrauch zu schützen. Eine Unterschrift unter dem Dokument kann dies möglich machen.

Auch der qualifizierte Sendebericht ist als Nachweis über den Versand eines Fax zulässig. Jedoch wird mit dem Sendebericht nur der erfolgreiche Versand dokumentiert, nicht etwa, ob das Fax auch beim Empfänger innerhalb der Frist ankam. Dennoch gilt der Sendebericht als wichtiges Beweismittel vor Gericht.

Mit Vermerk auf der sicheren Seite

Wenn die Frist aus irgendeinem Grund fast verstrichen ist, kann es hilfreich sein, den Widerspruch per Fax zu versenden und diesen mit dem Vermerk „Vorab per Fax“ versehen. Der eigentliche Widerspruch kann dann auf dem Postweg folgen.

Wichtig ist es in jedem Fall, die Rechtsbehelfsbelehrung eines Bescheides sorgfältig zu lesen, da ihr die wichtigsten Informationen zum jeweiligen Widerspruch entnommen werden können.